Steuerfragen

Die Teilfonds der Edmond de Rothschild Real Estate SICAV halten ihre Immobilien hauptsächlich in eigenem Namen (Direktbesitz). In diesem Rahmen ist der in der Schweiz wohnhafte Anleger von der Steuer auf Immobilienerträge befreit.

Alle Einkünfte und Kapitalgewinne aus dem im Namen gehaltenen Immobiliengeschäft werden auf Ebene des Teilfonds besteuert. Diese Teilfonds profitieren von günstigen Steuersätzen im Vergleich zu einem Privatanleger oder einer juristischen Person, die Immobilien besitzt. So beträgt z.B. der Satz für die direkte Bundessteuer bei einer SICAV 4,25%, bei juristischen Personen 8,5% und bei Privaten 11,5%.

Zudem haben die Aktionäre einer SICAV auf die Immobilien keine Vermögenssteuer zu entrichten, da dieser Vermögensteil nicht besteuert wird.

Nur das bewegliche Vermögen und die entsprechenden Erträge werden auf Ebene des Anlegers besteuert. Ebenfalls werden Gebäude im Besitz von Immobiliengesellschaften (indirekter Besitz) für Anleger als steuerbare bewegliche Vermögen betrachtet.

ERRES-Swiss hält einen Teil (ca. 20 %) seiner Immobilien über Gesellschaften. Dank der angesammelten Reserven ist der Teilfonds in der Lage, Dividenden auszuschütten, die für den Anleger vollständig steuerbefreit sind. 

 

 

Diese Angaben sind rein indikativer Art. Bestehenden und potenziellen Anlegern wird daher empfohlen, die Folgen einer Anlage in einen Teilfonds der SICAV selbst zu bewerten und gegebenenfalls einen Steuerberater beizuziehen.