Steuerfragen

Da die Edmond de Rothschild Real Estate SICAV überwiegend ihre Immobilien in eigenem Namen hält (Direktbesitz), sind die Immobilienerträge für Anleger mit Wohnsitz in der Schweiz nicht steuerpflichtig.

Anders als andere Immobilienfonds, die ihre Immobilien über Gesellschaften halten, werden sämtliche Erträge und Gewinne aus dem Immobiliengeschäft direkt auf Ebene der SICAV besteuert. Für die SICAV gelten im Vergleich zu Privatanlegern oder juristischen Personen mit Immobilienbesitz reduzierte Steuersätze. So beträgt z.B. der Satz für die direkte Bundessteuer bei einer SICAV 4,25%, bei juristischen Personen 8,5% und bei Privaten 11,5%.

Zudem haben die Aktionäre einer SICAV auf die Immobilien keine Vermögenssteuer zu entrichten, da dieser Vermögensteil nicht besteuert wird.

Nur das bewegliche Vermögen und die entsprechenden Erträge werden auf Ebene des Anlegers besteuert. Ebenfalls werden Gebäude im Besitz von Immobiliengesellschaften (indirekter Besitz) für Anleger als steuerbare bewegliche Vermögen betrachtet.

ERRES hält einen Teil (ca. 20 %) seiner Immobilien über Gesellschaften. Dank der angesammelten Reserven ist die SICAV in der Lage, Dividenden auszuschütten, die für den Anleger vollständig steuerbefreit sind. 

 

 

Diese Angaben sind rein indikativer Art. Bestehenden und potenziellen Anlegern wird daher empfohlen, die Folgen einer Anlage in dieser SICAV selbst zu bewerten und gegebenenfalls einen Steuerberater beizuziehen.