Das SICAV-Modell

Die SICAV ist als Kollektivanlagevehikel unter anderem auch deshalb attraktiv, weil sie sich von anderen vertraglichen Anlagefonds durch ihre „Corporate Governance“ unterscheidet und so eine echte Alternative darstellt.

Im Folgenden finden Sie einen Überblick über wesentliche Unterschiede zwischen einer SICAV und einem vertraglichen Anlagefonds:

  • Eine SICAV ist eine juristische Person
  • Der Unternehmeraktionär trägt die Verantwortung und hat Einfluss auf die Verwaltung der SICAV.
  • Der Verwaltungsrat ist das „Gesicht“ der SICAV.
  • Der Verwaltungsrat hat den Interessen der Anleger Rechnung zu tragen.
  • Bei einem vertraglichen Anlagefonds fungieren die Fondsleitung und die Depotbank als Partner des Anlegers, während sie bei einer SICAV ausschliesslich als Dienstleister tätig sind.

Im Allgemeinen gelten jedoch für eine SICAV dieselben Vorschriften wie für einen vertraglichen Anlagefonds, insbesondere bezüglich der Anlagepolitik und der Anlagebeschränkungen.

Jedes Teilvermögen gilt als separate kollektive Kapitalanlage mit eigener Anlagestrategie und eigenen Anlegern. Die Teilfonds sind somit voneinander unabhängig und haften nur für ihre eigenen Verbindlichkeiten. Dennoch sind der Verwaltungsrat, die Fondsleitung, die Depotbank, die Revisionsstelle und der Vermögensverwalter allen Teilfonds gemeinsam.