Edmond de Rothschild Real Estate SICAV (die ‹Immobilien-SICAV›) ist eine fremdverwaltete Investmentgesellschaft mit variablem Kapital nach Schweizer Recht der Kategorie « Immobilienfonds » im Sinne des Bundesgesetzes über die kollektiven Kapitalanlagen (KAG). Die Immobilien-SICAV hat ihre Administration, die Leitung und den Vertrieb der CACEIS (Switzerland) SA, Nyon, in ihrer Funktion als Fondsleitung beauftragt. Diese hat die Vermögensverwaltung der Immobilien-SICAV sowie den Vertrieb der Aktien der Immobilien-SICAV an die Edmond de Rothschild REIM (Suisse) SA in Genf delegiert. Edmond de Rothschild REIM (Suisse) SA hat den Vertrieb der Teilfvermögen Edmond de Rothschild Real Estate SICAV - Swiss ("der Teilvermögen Swiss") hauptsachlich an Edmond de Rothschild (Suisse) SA und an die Bank Julius Baer & Co Ltd übertragen. Die Banque Cantonale Vaudoise in Lausanne handelt als Depotbank der Immobilien-SICAV. Zeichnungen sind nur auf der Grundlage des gültigen Verkaufsprospekts mit den darin enthaltenen Anlageregeln und der Satzung, des Basisinformationsblatts und des letzten Jahresberichts (oder gegebenenfalls des Zwischenberichts, falls dieser aktueller ist) gültig. Diese Dokumente sind kostenlos am Sitz der SICAV, c/o Edmond de Rothschild (Suisse) SA, rue de Hesse 18, 1204 Genf, und bei CACEIS (Switzerland) SA, Route de Signy 35, 1260 Nyon, sowie bei allen Untervertriebsstellen erhältlich.
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Für jeden Teilfonds besteht das Anlageziel hauptsächlich darin, die Substanz des investierten Kapitals langfristig zu erhalten und angemessene Erträge zu verteilen. Der Verwaltungsrat der SICAV und der Vermögensverwalter sorgen dafür, dass sie so weit wie möglich die spezifische Anlagestrategie verfolgen, die für jeden Teilfonds auf der Grundlage der Informationsblätter über das Anlagereglement festgelegt wurde. Es wird jedoch präzisiert, dass die Umsetzung der Strategien regulatorischen und rechtlichen Zwängen und Verfahren unterliegen kann, wie z.B. die Bewilligungspflicht in der Schweiz für den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland. Die SICAV, ihr Verwaltungsrat, die Fondsleitung und der Investment Manager können keine Zusicherung abgeben, dass durch die zuständigen kantonalen und/oder eidgenössischen Behörden der Erwerb von Wohnimmobilien, welche durch die SICAV in Erwägung gezogen werden, bewilligt wird.
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