Steuerfragen

ERRES-Living Income hält sämtliche Immobilien über Immobiliengesellschaften. Für in der Schweiz ansässige Privatanleger besteht kein steuerlicher Vorteil.

Der Steuerwert entspricht annähernd dem Verkehrswert.

Die Ausschüttung ist beim Anleger steuerpflichtig und unterliegt der Verrechnungssteuer.

Die Steuersätze auf Ebene der Immobiliengesellschaften sind jedoch in der Regel tiefer als diejenigen, die bei einem direkten Halten der Immobilien durch die SICAV zur Anwendung kämen.

Diese Informationen dienen lediglich zu Informationszwecken. Bestehenden und potenziellen Anlegern wird daher empfohlen, die steuerlichen Auswirkungen einer Anlage in ein Teilvermögen der SICAV gegebenenfalls zusammen mit einem Steuerberater zu prüfen.